fachkräfte-handwerk.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für das Portal fachkräfte-handwerk.de der Innowerk GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für die Rechtsbeziehungen im Rahmen der Nutzung des Portals fachkräfte-handwerk.de zwischen der Innowerk GmbH, vertreten durch Herrn Christian Tröger, als Betreiberin dieses Portals, und ihren Vertragspartnern. Sie finden ausschließlich auf Leistungen des Portals fachkräfte-handwerk.de Anwendung und nicht auf sonstige Angebote der Innowerk GmbH.
  2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB der Innowerk GmbH für das Portal fachkräfte-handwerk.de; andere Bedingungen – insbesondere solche, die vom Vertragspartner gestellt werden – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Innowerk ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn Innowerk den AGB des Vertragspartners ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Die Innowerk GmbH als Betreiberin von fachkräfte-handwerk.de wird im Folgenden kurz als „wir“ bezeichnet, ihre Vertragspartner als „Auftraggeber“.
  4. Mit der Annahme des Vertrages akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Wir vermitteln für unsere Auftraggeber über das Portal fachkräfte-handwerk.de Werbung im Rahmen und im Zusammenhang der Personalbeschaffung. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung und Vermittlung von Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen, prominente Darstellungen wie Werbebanner, Text- und Logolinks, Online-Datenbanken und Web-Applikationen im Namen und im Auftrag unserer Kunden zur Veröffentlichung bei Drittanbietern. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters zur Schaltung bei Drittanbietern (Online-Schaltungen) oder die Verschaffung von Zugriffsmöglichkeiten auf Bewerberdatenbanken. Die vorstehenden Tätigkeiten werden im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet.
  2. Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit, ergänzende Reichweiten- und Werbeleistungen (z. B. Kampagnen sowie Reichweiten-Booster wie Social Media) gemäß gesonderter Vereinbarung in Anspruch zu nehmen. Eine Produktion oder Veröffentlichung von Firmenvideos sowie personalberatende Leistungen sind nicht Gegenstand unserer Leistungen.
  3. Bei Online-Schaltungen kann grundsätzlich nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden.
  4. Die sachgerechte Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige liegt ausschließlich im Ermessen des Drittanbieters; auf diese haben wir keinen Einfluss. Ein Anspruch auf eine bestimmte vom Auftraggeber gewünschte Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung von Stellenanzeigen besteht folglich nicht.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Der Vertragsabschluss erfolgt bei Übersendung des Vertragsangebots an den Auftraggeber und der Annahme durch Rücksendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber an uns.
  2. Bei Ausfüllen und Absenden des Auftragsformulars im Portal (https://fachkraefte-handwerk.de) wird der Auftrag des Auftraggebers an uns übermittelt; der Vertrag kommt in diesem Fall durch schriftliche Annahme des Angebotes durch uns gegenüber dem Auftraggeber zustande.
  3. Wir können dem Auftraggeber ein Vertragsangebot auch über eine digitale Angebotsseite zur Verfügung stellen. Hierzu erhält der Auftraggeber einen individuellen Link, über den er das Angebot einsehen und innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer annehmen kann. Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das gewünschte Angebot über die hierfür vorgesehene Buchungsfunktion verbindlich annimmt. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrages sind die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Angebotsseite dargestellten Leistungen, Preise und sonstigen Konditionen. Nach Annahme erhält der Auftraggeber unverzüglich eine elektronische Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

§ 4 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer/Drittanbieter. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts informieren wir den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten unverzüglich die Gegenleistung.
  2. Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse, insbesondere in Form von höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen, führen zu einer um die Zeit des Hindernisses verlängerten Leistungsfrist. Tritt ein solches Leistungshindernis dauerhaft ein, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 5 Entgelte, Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, die sich aus dem Angebot ergebende Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Zahlungen werden mit Rechnungserstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt bei Freigabe der Leistung (siehe § 12 Nr. 2) oder sobald eine Einzelleistung durch uns erbracht wurde. Bei Rahmenverträgen erfolgt die Rechnungserstellung bei Freigabe der ersten Leistung.
  3. Die Angebotspreise entsprechen dem Nettopreis zzgl. MwSt. und gelten jeweils für eine Stellenanzeige.
  4. Bei nachträglicher Änderung der Rechnungsadresse erheben wir eine Gebühr in Höhe von 5,00 €.
  5. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen (siehe § 9 Nr. 1).

§ 6 Veröffentlichung, Kündigung

  1. Der Beginn der Veröffentlichung bzw. die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Veröffentlichung/Leistungserbringung unverzüglich bei Abschluss des Auftrags durch uns und nach Freigabe der Leistung durch den Auftraggeber (siehe § 12 Nr. 2).
  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigen- und Leistungsmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des zur Veröffentlichung gestellten Materials entstehen, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten (siehe auch § 7 Nr. 1).
  3. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
  4. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder Leistungen mit Inhalten beauftragt, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
  5. Storniert der Auftraggeber auf eigenen Wunsch einen Auftrag und ist bereits eine Anzeige bzw. ein Vorschaulink an den Kunden versendet worden, fällt für die bisher erbrachten Leistungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 € an. Sofern bereits die Freigabe für die Schaltung einer Stellenanzeige vorliegt, hat der Auftraggeber den kompletten Angebotspreis zu bezahlen.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers, Verstöße

  1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Er muss uns die von ihm entworfenen Anzeigen rechtzeitig überlassen oder die für die Erstellung der Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig übermitteln (siehe auch § 6 Nr. 2). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung entsprechend.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein gewähltes oder übermitteltes Passwort und die Benutzerkennung vertraulich zu behandeln. Eine Mitteilung an Dritte ist verboten. Der Auftraggeber wird zu keiner Zeit von unseren Mitarbeitern nach seinem Passwort gefragt.
  3. Bei Anlass zu der Vermutung, dass Dritte Kenntnis vom Passwort haben und/oder eine Benutzerkennung missbrauchen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  4. Der Auftraggeber garantiert, in seinen Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.
  5. Die Nutzung von Bewerberdatenbanken zu einem anderen Zweck als der Anbahnung konkreter Dienst- oder Arbeitsverhältnisse in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Bei vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigem Umgang sind wir berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und die Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch wird hierdurch nicht begründet.
  6. Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten.

§ 8 Rechte und Pflichten der Innowerk GmbH

  1. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig zu verbreiten sowie in jedem von uns frei bestimmbaren Print- und Onlinemedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich um zusätzliche, freiwillige Leistungen, für die dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
  2. Die Nutzung von Datenbanken anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Zugriffs.
  3. Wir behalten uns vor, erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht oder nur verändert auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt.
  4. Wir behalten uns ferner vor, bereits veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen („Unzulässige Inhalte“).
  5. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit Unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt, solche Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch wird hierdurch nicht begründet.
  6. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien sind nur auf besondere schriftliche Anforderung zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Leistungsvertrages.

§ 9 Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einzustellen; Zug um Zug gegen Zahlung stellen wir die Services wieder zur Verfügung. Der Leistungszeitraum verlängert sich dadurch nicht. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen Vorkasse zur Bedingung zu machen.
  2. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird der gesamte Rechnungsbetrag ohne gesonderte Mahnung fällig, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate mehr als zwei Wochen in Verzug ist.
  3. Im unternehmerischen Verkehr wird der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen mit der ersten Mahnung unwirksam.
  4. Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit Forderungen möglich, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

§ 10 Ausfall der Dienstleistungen

  1. Können wir bzw. unsere Drittanbieter aus schwerwiegenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, Energieausfall, Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) die gebuchten Leistungen nicht erbringen, ruhen die Verpflichtungen im Umfang und für die Dauer der Behinderung, es sei denn, uns ist ein grobes Verschulden nachzuweisen. Der Ausfall berechtigt nicht zum Schadensersatz.

§ 11 Mängelrüge

  1. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt er die Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.
  2. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.

§ 12 Gewährleistung, Freigabe der Leistung

  1. Unsere Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe unserer Auftraggeber ausgeführt. Besteht dennoch ein Grund zur Beanstandung, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt (nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder mangelfreie Neulieferung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; daneben kann er nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.
  2. Vor jeder Freischaltung einer Stellenanzeige oder der Freigabe sonstiger Leistungen hat der Vertragspartner die Möglichkeit, einen Korrekturabzug anzufordern. Mit Erteilung der Freigabe wird die Leistung veröffentlicht bzw. erbracht. Gibt der Auftraggeber die Leistung ohne schriftliche Korrektur frei, haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Leistung fehlerhaft ist – ausgenommen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
  3. Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers – sofern unsere Drittanbieter dies zulassen – Änderungen an der erstellten Stellenanzeige während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Änderungen, die die Identität der Stellenanzeige betreffen. Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und erst nach entsprechender Bestätigung des Auftraggebers.
  4. Änderungswünsche des Auftraggebers zu Platzierung, Berufsgruppe/Jobkategorie oder Suchbegriffen leiten wir gewissenhaft an den Drittanbieter weiter. Wir haben jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Drittanbieter diese umsetzt. Hierüber entscheidet ausschließlich der Drittanbieter nach seinen redaktionellen und technischen Vorgaben.

§ 13 Haftung

  1. Eine Haftung durch uns sowie unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  2. Im unternehmerischen Verkehr ist – soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Zusicherung von Mängelfreiheit vorliegt – der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei Computer-Software, Datenübertragung sowie im Internet können nach dem Stand der Technik Fehler auftreten. Wir haften nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind – ausgenommen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
  4. Wir haften nicht für Schäden, die durch Verlust oder Missbrauch von Benutzerkennung oder Passwort des Auftraggebers entstehen.
  5. Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit Stellensuchenden zustande kommt, oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen.
  6. Wir haften nicht für die Richtigkeit der nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten sowie für die darin enthaltenen Sachaussagen.
  7. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Gesetzesverstöße gegen uns geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers.

§ 14 Inhalt, Rechte, Urheberrechte

  1. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, sowie für die zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Leistungen auf eine Beeinträchtigung der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ausführung der Leistung gegen uns entstehen können.
  2. Werden geschützte Markenrechte benutzt, erteilt der Auftraggeber hiermit die Genehmigung zur Nutzung und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.
  3. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die angelieferten Inhalte und bestätigt, sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte erworben zu haben.
  4. Wir erwerben an allen von uns erstellten Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen die alleinigen Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung der Vergütung ist keine Abtretung oder Nutzungsberechtigung an den Auftraggeber verbunden, insbesondere nicht an HTML-Layouts. Von uns veröffentlichte, aber vom Auftraggeber selbst erstellte Leistungen bleiben in seinem Urheberrecht; er räumt uns jedoch das alleinige Nutzungsrecht ein.
  5. Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an Software, Kennzeichen, Titeln, Marken sowie Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben bei uns.

§ 15 Datenschutz

  1. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. Soweit im Angebot die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

§ 16 Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhaltenen Informationen und Daten – einschließlich Preisen und Konditionen – vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese nicht allgemein zugänglich sind. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie zur Vertragserfüllung beauftragte Personen, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.
  2. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
  3. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder verloren gegangen ist, unterrichtet er den anderen Vertragspartner unverzüglich.

§ 17 Änderung der AGB

  1. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung der AGB vor. Die geänderten AGB gelten grundsätzlich für die ab dem Änderungszeitpunkt eingegangenen Vertragsverhältnisse.
  2. Wir haben das Recht, unsere AGB auch mit Wirkung für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern. In diesem Fall kann der Auftraggeber binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs haben wir das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs zu kündigen.

§ 18 Verlinkung

  1. Die Seite www.fachkraefte-handwerk.de sowie deren Unterseiten enthalten Links zu anderen Internetseiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden aus der Nutzung verlinkter Informationen haftet allein der Anbieter der Seite, auf die verwiesen wurde.
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass veröffentlichte Leistungen durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames zusätzlich veröffentlicht werden. Wir bemühen uns im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen, dies zu unterbinden. Der Auftraggeber erteilt uns hierzu bereits jetzt alle erforderlichen Zustimmungserklärungen. Aus einem unberechtigten Linking und/oder Framing kann der Auftraggeber keine Ansprüche gegen uns herleiten.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Regnitzlosau.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Hof bzw. das Landgericht Hof ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
  3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Vertragssprache ist Deutsch.
  5. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  6. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.